Abfallarten

Von Bauschutt bis Grünschnitt diese Abfälle entsorgen wir

Abfälle entsorgen – Aber richtig!

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist jeder Abfallerzeuger verpflichtet, Abfälle getrennt zu halten – diese Regelung gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privathaushalte.

Wer schon einmal einen Bauschuttcontainer gemietet hat, weiß, wie schnell verschiedene Materialien vermischt werden können, obwohl sie getrennt entsorgt werden sollten.

Manchmal machen örtliche Gegebenheiten oder wirtschaftliche Faktoren die Trennung von Abfällen wie Schutt, Holz, Aushub oder Grünschnitt schwierig. Aus diesem Grund wird zwischen gemischten Abfällen und sogenannten Mono-Fraktionen (einzelnen Materialarten) unterschieden.

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Von A wie Altholz bis S wie Sperrmüll

Das wird verwertet, recycelt oder entsorgt

Bau & Gewerbe
Baumischabfall ohne Mineralik (AVV 170904)
Baustellenabfälle mit Bauschutt
Bau & Gewerbe
Baumischabfall mit Mineralik (AVV 170904)
Bauschutt recyclingfähig
Bau & Gewerbe
Bauschutt recyclingfähig (AVV 170107)
Bauschutt mit Ytong
Bau & Gewerbe
Leichtbaustoffe nicht recycelbar (AVV 170107)
Gipsabfälle
Bau & Gewerbe
Rigips (AVV 170802)
Bauschutt mit Bodenaushub
Bau & Gewerbe
Boden-Bauschutt-Gemisch (AVV 170504)
Bau & Gewerbe
Erdaushub ohne Grasnarbe (AVV 170504)
Bodenaushub mit Grasnarbe
Privat und Gewerbe
Erdaushub mit Grasnarbe (AVV 200201)
Bau & Gewerbe
Altholz A1-A3 (AVV 170201)
Garten & Park
Grünschnitt bis 15 cm (AVV 200201)
Privat und Gewerbe
Sperrmüll (AVV 200307)